Alexandra Friedrich – ascent AG

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und mehr: Das Expertennetzwerk der ascent AG für die immaterielle Vorsorge nutzen

Die meisten von uns treffen auf die eine oder andere Weise Vorkehrungen gegen zumindest einige der Unwägbarkeiten des Lebens. Zumeist nehmen diese die Form der finanziellen Vorsorge beispielsweise für das Alter oder der materiellen Absicherung gegen Lebensrisiken wie Unfälle oder Berufsunfähigkeit an. Vergleichsweise wenige Menschen widmen jedoch der immateriellen Vorsorge ähnliche Aufmerksamkeit. Dabei kann jede und jeder – ungeachtet des Alters und des gesundheitlichen Befindens – in eine Position geraten, in der andere Personen Entscheidungen für sie oder ihn treffen müssen. Um sicherzustellen, dass in einem derartigen Zusammenhang die eigenen Interessen vertreten werden, stehen im Vorfeld unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, für diesen Fall Vorsorge zu treffen. In Kooperation mit ihrem ausgedehnten Partnernetzwerk stellt die ascent AG auch diese Vorsorgevarianten zur Verfügung.

Alexandra Friedrich von der ascent AG: Vorkehrungen rechtzeitig treffen

Die immaterielle Vorsorge bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen, die dazu dienen, für den Fall einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit Vorkehrungen zu treffen. Ist man beispielsweise infolge von Unfall, Krankheit oder hohen Alters nicht mehr in der Lage, in persönlichen Angelegenheiten den eigenen Willen kundzutun, können unterschiedliche Arten von Vollmachten und Verfügungen sicherstellen, dass die diesbezüglichen Wünsche festgehalten werden und alle Entscheidungen im Sinne der oder des Betroffenen getroffen werden. Wie Alexandra Friedrich, Organisationsdirektorin und Finanzberaterin der ascent AG, betont, ist es wichtig, die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen vorzugsweise bereits in gesunden Tagen auf den Weg zu bringen.

Die Patientenverfügung: Mit den Partnern der ascent AG die ärztliche Behandlung regeln

Zentraler Bestandteil der Vorkehrungen zur Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechts für den Fall, dass man als Betroffener nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu geben oder eine Entscheidung zu treffen, ist die Patientenverfügung. In dieser wird geregelt, welche Maßnahmen zur medizinischen Versorgung vom Patienten gewünscht und welche zu unterlassen sind. Wie Alexandra Friedrich von der ascent AG betont, sollte die Verfügung ein möglichst breites Spektrum möglicher Szenarien abdecken: Sollen lebenserhaltende Maßnahmen oder Organtransplantationen durchgeführt werden? Ist eine künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Beatmung gewünscht? Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden? Wie steht der Patient zur Verabreichung von Antibiotika, Schmerzmitteln oder Blut bzw. Blutbestandteilen? Um ihre Funktion zu erfüllen, sollte die Patientenverfügung den Patientenwillen möglichst vollumfänglich erfassen.

Damit diese Verfügung anerkannt wird, muss sie zudem zwingend schriftlich vorliegen. Zusammen mit ihren Partnern erstellt die ascent AG für ihre Kunden auf Wunsch eine umfassende Patientenverfügung und stellt sicher, dass diese allen rechtlichen und formellen Ansprüchen genügt.

Die Vorsorgevollmacht

Während in einer Patientenverfügung so weit wie möglich alle medizinischen Angelegenheiten für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit im Vorfeld geregelt werden, bestimmt der Verfasser einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, die seine Interessen beispielsweise in gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten im Fall der eigenen Unfähigkeit vertreten soll. Der auf diese Art Bevollmächtigte soll also dem Willen des Betroffenen Ausdruck verleihen, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Vollmacht kann von allgemeiner Gültigkeit sein oder auf bestimmte Lebensbereiche, beispielsweis auf die Regelung von finanziellen Belangen oder Angelegenheiten zur Wohnung oder auch auf Entscheidungen über die Art und Weise der Pflege, beschränkt werden. Ehepartner oder Kinder können übrigens nicht automatisch als gesetzliche Vertreter agieren, auch sie müssen explizit als Bevollmächtigte benannt werden.

Auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht steht die ascent AG in Kooperation mit ihren Partnern Interessierten mit der entsprechenden fachlichen Expertise zur Seite.